Gasentladungslampen (stabförmige Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen, Hochdruck-Entladungslampen und Niederdruck-Natriumdampflampen) enthalten Quecksilberdampf und Leuchtstoffe. Diese werden durch elektrische Entladungen zum Leuchten angeregt.

Gasentladungslampen dürfen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz nicht in die Restabfalltonne geworfen werden.

Gasentladungslampen werden beim Schadstoffmobil angenommen.

 

Was tun, wenn eine Gasentladungslampe zerbrochen ist?

Lüften Sie gründlich!

Da der Quecksilbergehalt der Raumluft unmittelbar nach dem Lampenbruch am höchsten ist, empfiehlt das Umweltbundesamt den Raum 15 Minuten zu verlassen und erst dann mit der Reinigung zu beginnen (Fenster hierbei weiter offen lassen).

Kehren Sie die Bruchstücke mit einem Blatt Papier auf und geben Sie diese in ein verschließbares Glas (z. B. leeres Konservenglas), das Sie bei der Annahmestelle abgeben können.
Tragen Sie hierbei Handschuhe.

Verwenden Sie wegen der Luftverwirbelungen keinen Staubsauger.

Tipp: Bestimmte Quecksilberamalgame (Legierungen) können verhindern, dass das Quecksilber bei Raumtemperatur verdampft.
Auch Lampen mit einem Hüllkolben aus Kunststoff oder Glas mit Silikonüberzug (Splitterschutz) bieten einen guten Schutz.

 

Wie kann man Lampenbruch vermeiden?

Es kommt nur selten vor, dass eine Energiesparlampe zerbricht. Der ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie e. V.) gibt einige Tipps, wie Sie Missgeschicken vorbeugen können:

  • Wenn sie eine Lampe wechseln möchten, trennen Sie zuerst die Leuchte vom Stromnetz (Ausschalten), um Stromschläge zu vermeiden.
  • Wechseln Sie Lampen nur im kalten Zustand.
  • Fassen Sie Lampen beim Wechseln am Kunststoffsockel oder ggf. am Hüllkolben an, nicht an den Glasrohren. Diese sind bruchempflindlich.
  • Wickeln Sie die alte Lampe bis zur Rückgabe in ein weiches Tuch, in Zeitungspapier oder bewahren Sie sie in einem geeigneten Behälter auf (Karton, Plastikbox).
  • Nehmen Sie die neue Lampe erst unmittelbar vor dem Eindrehen in die Fassung aus der Verpackung.