Ausgediente Staubsauger zählen i. d. R. zu den Elektrogroßgeräten.

Kleinere Geräte, wie z. B. Tischsauger können über die Elektrokleingerätesammlungen entsorgt werden.
Bitte entfernen Sie – wenn möglich – Batterien und Akkus.
(Diese können Sie an den Handel zurückgeben oder auch beim Schadstoffmobil abgeben.)

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nach dem Elekto- und Elektronikgerätegesetz nicht in die Restabfalltonne geworfen werden.