Zur Beleuchtung werden unterschiedliche Lampen (Leuchtmittel) verwendet, die auch unterschiedliche Entsorgungswege haben.

Glühlampen („Glühbirnen“) und Halogenlampen können über die Restabfalltonne entsorgt werden.

Leuchtstofflampen enthalten geringe Mengen an Quecksilber und müssen deshalb beim Schadstoffmobil oder an gesonderten Sammelstellen (Informationen hierzu gibt das Gemeinsame Rücknahmesystem der Lampenhersteller „Lightcycle„) abgegeben werden.

Auch LED-Lampen fallen unter das Elektro- und Elekttronikgerätegesetz (ElektroG) und werden deshalb ebenfalls beim Schadstoffmobil angenommen.

Leuchten aus Haushalten:

Umgangssprachlich werden Leuchten (Beleuchtungskörper) als „Lampen“ bezeichnet (z. B. „Stehlampe“).
Leuchten aus Haushalten
– wie z. B. Schreibtischleuchten, Stehleuchten u. ä – fallen derzeit (bis zum 31.01.2016) nicht unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Deshalb werden diese nicht über die Elektrogerätesammlungen erfasst, sondern – entsprechend der Größe – über den Restabfall oder als Sperrgut entsorgt.
Das ändert sich zum 01.02.2016. Dann fallen auch ausgediente Leuchten unter das ElektroG und müssen den Elektroaltgerätesammlungen zugeführt werden.