„Energiesparlampen“ sind Lampen, deren Leistungsaufnahme (Watt) um mindestens 75 % niedriger ist als die einer Standardglühlampe gleicher Lichtleistung.

Umgangssprachlich werden Kompaktleuchtstofflampen häufig als „Energiesparlampen“ bezeichnet. Diese enthalten Quecksilber und dürfen deshalb – im Gegensatz zu  Glühlampen – (nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz) nicht in der Grauen Restabfalltonne entsorgt werden. Sie werden beim Schadstoffmobil entgegengenommen.

Weitere Rücknahmestellen in Ihrer Nähe finden Sie über die von der Firma Lightcycle (Gemeinsames Rücknahmesystem der Lampenhersteller) betriebene Internet-Plattform: www.lichtzeichen.de/sammelstellen.html oder www.lightcycle.de.

 

Was tun, wenn eine Leuchtstofflampe zerbrochen ist?

Lüften Sie gründlich!

Da der Quecksilbergehalt der Raumluft unmittelbar nach dem Lampenbruch am höchsten ist, empfiehlt das Umweltbundesamt den Raum 15 Minuten zu verlassen und erst dann mit der Reinigung zu beginnen (Fenster hierbei weiter offen lassen).

Kehren Sie die Bruchstücke mit einem Blatt Papier auf und geben Sie diese in ein verschließbares Glas (z. B. leeres Konservenglas).
Tragen Sie hierbei Handschuhe.

Benutzen Sie keinen Staubsauger, da Quecksilber leicht flüchtig ist und der Staubsauger das Quecksilber wieder in die Raumluft wirbelt.