Als Neonröhre bezeichnet man eine Leuchtröhre die mit dem Edelgas Neon befüllt ist und – unter Spannung – rot leuchtet. Neonröhren werden z. B.  für Leuchtreklamen verwendet und fallen in Haushalten i. d. R. nicht an.

Unzutreffen werden oft Leuchtstofflampen als Neonröhre bezeichnet. Leuchtstofflampen enthalten jedoch Quecksilberdampf und besitzen einen Leuchtstoff auf der Glasinnenseite.
Leuchtstofflampen („Leuchtstoffröhren“) müssen beim Schadstoffmobil abgegeben werden.