Starterbatterien sind für die Mülltonne tabu! Sie enthalten das schädliche Schwermetall Blei.

Wer Starterbatterien verkauft , muss diese (nach dem Batteriegesetz) auch unentgeltlich zurücknehmen.

Wer beim Kauf einer neuen Starterbatterie keine alte zurückgibt, muss ein Pfand  (in Höhe von 7,50 Euro) bezahlen, das zurückerstattet wird, wenn man die ausgediente Batterie wieder beim Händler abgibt.

Darüber hinaus werden ausgediente Autobatterien vorsorglich – auch wenn die Kommune nach dem Batterie-Gesetz hierzu nicht verpflichtet ist – beim Schadstoffmobil angenommen. Allerdings erfolgt keine Pfanderstattung!