Glühlampen (üblicherweise als „Glühbirnen“ bezeichnet) werden nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz nicht gesondert gesammelt, d. h. sie können über die Graue Restabfalltonne entsorgt werden.

Das gilt auch für die allermeisten Halogenlampen, die ebenfalls Glühlampen sind.

Anders ist dies nur bei Halogenglühlampen mit eingebautem Vorschaltgerät. Diese gelten als Elektroaltgeräte und werden deshalb am Schadstoffmobil angenommen.