Heizdecke gglaser2020-06-25T11:02:33+02:0025.06.2018| Heizdecken und Fußwärmer fallen unter den Geltungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Deshalb dürfen Sie nicht in den Restabfall geworfen werden. Elektro- und Elektronikgeräte werden gesondert gesammelt.