Gemüsereste (gekocht)
Speisereste (kleine Mengen aus Haushalten) können über die Graue Restabfalltonne entsorgt werden.
Speisereste (kleine Mengen aus Haushalten) können über die Graue Restabfalltonne entsorgt werden.
Porzellanteile des Hausrats, wie z. B. zerbrochenes Geschirr, können in kleinen Mengen über die Graue Restabfalltonne entsorgt werden.
Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte dürfen Sie nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht in den Restmüll werfen. Die Abholung von [...]
Glühlampen (üblicherweise als Glühbirnen bezeichnet) werden nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz nicht gesondert gesammelt, d. h. sie können über die Graue [...]
Gummihandschuhe, Gummibänder u. ä. sind nicht verwertbar und gehören in die Graue Restabfalltonne.