Kochfeld (z. B. Glaskeramik-Kochfeld – „Ceranfeld“)
Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte dürfen Sie nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht in den Restmüll werfen. Die Abholung von [...]
Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte dürfen Sie nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht in den Restmüll werfen. Die Abholung von [...]
Aus organisatorischen Gründen werden Kohle- und Rest entleerte Ölöfen (nach Anmeldung) zum Termin der Elektrogroßgerätesammlung mit abgeholt.
Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte dürfen Sie nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht in den Restmüll werfen. Die Abholung von [...]