Zu den Baumischabfällen gehören Gegenstände, die fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden waren: z. B. Fenster, Türen, Teile der Heizungs- und Sanitärinstallation, Zäune, feste Fußbodenbeläge (z. B. Laminat; Parkett), Markisen, Rollläden etc. sowie auch unverbaute Reste.

Bauabfälle sind vom Besitzer eigenständig zu entsorgen (sie werden nicht als Sperrgut mitgenommen).

Bauabfälle (am besten sortenrein) können zu den Gebühren des Rhein-Erft-Kreises bei „Haus Forst„, 50170 Kerpen-Manheim (an der B 477 zwischen Kerpen Blatzheim und Kerpen-Manheim), abgegeben werden.
Die Abfälle werden nach dem tatsächlichen Gewicht abgerechnet, wobei die Mindestgebühr 20 EURO pro Anlieferung an der Kleinanlieferstation von „Haus Forst“ beträgt.

Fragen beantwortet Ihnen Ihre Abfallberatung:
Info-Telefon 02236 / 94 42 41.