Sauberes Altpapier kann mittels der Blauen Tonne der Verwertung zugeführt werden.
Weil Fehleinwürfe die Verwertung des Altpapiers unnötig erschweren, sind folgende Abfälle nicht über blaue Tonne zu entsorgen:
- benutzte Papierhandtücher, -taschentücher, -servietten gehören in den Restmüll
- beschichtetes Papier (Thermopapier) gehört in den Restmüll
- Kunststoffklebebänder gehören in die gelbe Tonne
- Füllmaterialien in Versandpaketen gehören in die gelbe Tonne
- Beschichtetes Papier gehört in die gelbe Tonne, wenn es sich um Verpackungsmaterial handelt; ansonsten in die Restmülltonne
- Milch- und Getränkekartons gehören in die gelbe Tonne
- mit Essensresten verschmutzte Kartons gehören in die graue Restmülltonne.
- Bei Grußkarten mit Batterien sind die Batterie und Metallteile zu entfernen.
Die Batterie nimmt der Händler entgegen; die Metallteile können über den Restmüll entsorgt werden. - Staubsaugerbeutel werden über die graue Restmülltonne entsorgt
- Tapeten können über den Sperrmüll entsorgt werden
Hierfür ist bei der Sperrgutanmeldung anzugeben, dass Tapetenrest abgegeben werden. Die Tapeten sind in Abfallsäcke zu verstauen. Diese Säcke sind mit der Beschriftung „Tapetenreste“ zu kennzeichnen. - Tee- und Kaffeefilter sind über die graue Restmülltonne zu entsorgen
- Einwegwindeln sind ebenfalls über die graue Restmülltonne zu entsorgen.
- Backpapier- und Backformschalen sind über die graue Restmülltonne zu entsorgen“