Kabel als Meterware ohne Stecker oder Buchsen fallen nicht unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Sie können über die Graue Restabfalltonne entsorgt werden.

Gebrauchsfertig konfektionierte Kabel, z. B. Audiokabel, USB-Kabel und Verlängerungskabel aller Art sind hingegen Elektrogeräte (nach dem ElektroG).