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Was ist Sperrgut?
Abfälle zur Entsorgung, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die Restabfalltonne passen, werden als Sperrgut (ugs. Sperrmüll ) bezeichnet. Hierzu gehören z. B. - Haus- und Gartenmöbel (wie z. B. Tisch, Stuhl, Schrank, Sofa, Bettgestell)
- Matratze, Lattenrost, Sprungrahmen
- Teppich
- Kinderwagen
Nicht zum Sperrgut gehören: - Abfälle zur Verwertung (z. B. Kartonagen)
- Elektro- und Elektronikgeräte
- Zäune, Türen, Fenster, Bauschutt und sonstige Bauteile oder Teile der Sanitärinstallation
- Spiegel, und Glasscheiben
- Autoteile, Motorradteile, Mofateile
- Schadstoffe
- lose Kleinteile in Tüten oder Kartons
Tipp: Abfall von A - Z
Unser Abfall-Glossar hilft Ihnen bei der Zuordnung von Abfällen.
Wichtige Hinweise: - Die Sperrgutmenge ist im Einzelfall auf 3 m³ begrenzt! Wir möchten darauf hinweisen, dass Haushaltsauflösungen nicht über die Sperrgutabfuhr abgewickelt werden können. Wir bitten Sie sich hierbei an private Entsorgungsfirmen zu wenden.
- Sperrige Abfälle, die nicht von Hand verladen werden können, werden nicht befördert.
- Abfälle, die fälschlicherweise zur Sperrgutabfuhr bereitgestellt wurden, müssen unverzüglich wieder aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden.
- Aus organisatorischen Gründen werden Kohle- und Rest entleerte Ölöfen zum Termin "Elektrogroßgeräte" mitgenommen.
- Bitte stellen Sie das Sperrgut bis 7:00 Uhr bereit.
Abholanmeldung: Bitte beachten Sie, dass eine Abholanmeldung unbedingt erforderlich ist! Diese muss mindestens 2 Werktage vor dem von Ihnen gewünschten Termin bei der Abfuhrfirma Remondis eingegangen sein. Einen Anmeldevordruck sowie auch ein Onlineformular finden Sie im Formularservice dieser Homepage. Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender enthalten. Die Zuordnung Ihrer Wohnstraße zum jeweiligen Abfuhrbezirk finden Sie hier.
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