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Dichtheitsprüfung

Entsorgungsbetriebe Wesseling - Entsorgung
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Stadtwerke Wesseling - Versorgung
Versorgung
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Entsorgung
Dichtheitsprüfung2021-12-28T11:08:24+01:00

Funktionsprüfung / Dichtheitsprüfung

Stand Januar 2022

Funktionsprüfung

Alle Grundstückseigentümer im Stadtgebiet Wesseling sind für den Zustand und die Funktionstüchtigkeit ihrer Abwasserleitungen verantwortlich.

In den letzten Jahrzehnten wurde das Kanalnetz durch die Entsorgungsbetriebe Wesseling stetig saniert, renoviert und erneuert. Durch Kamera-Befahrungen des Kanalnetzes wurden Schadstellen erkannt und entsprechend der Schadensbewertung saniert. Aufgrund dieser gesammelten Erfahrungen im öffentlichen Bereich muss davon ausgegangen werden, dass der Zustand der Kanalanlagen im privaten Besitz ebenfalls sanierungsbedürftig ist. Auch private Abwasserleitungen müssen voll funktionsfähig sein.

Was sind die Folgen defekter Abwasserleitungen?

Alle entsorgten Fäkalien über die Toilette können in das Erdreich bis hin zum Grundwasser gelangen. Da das Wesselinger Trinkwasser aus dem Grundwasser gewonnen wird, können hier Beeinträchtigungen bis hin zur dauerhaften Verschmutzung entstehen.

Anstehendes oder steigendes Grundwasser kann durch schadhafte Hausanschlüsse in die Keller der Gebäude fließen und in den öffentlichen Kanal gelangen. Das führt zwangsweise zu erhöhtem Abwasseraufkommen auf der Kläranlage, was auf Dauer betrachtet zur Erhöhung der Abwasserkosten führt.

Was wird bei der Funktionsprüfung untersucht?

Alle erdverlegten Schmutz- oder Mischwasserleitungen sind vom Grundstückseigentümer zu überprüfen. Dazu gehören auch unzugängliche Grundleitungen, welche unter der Bodenplatte verlegt wurden. Ausgenommen hiervon sind alle Abwasserleitungen, die ausschließlich zur Ableitung von Niederschlagswasser dienen.

Im Stadtgebiet Wesseling endet die Zuständigkeit der Eigentümer am Hauptkanal.

Was muss bzw. kann ich tun?

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, den Zustand und die Funktionstüchtigkeit seiner privaten Abwasserleitung zu überwachen. Einige Eigentümer werden gesetzlich aufgefordert, eine Funktionsprüfung durchführen zu lassen und das Ergebnis den Entsorgungsbetrieben vorzulegen. Unterschieden wird dabei nach Art des Abwassers und Lage des Grundstückes.

Eine genaue Übersicht bietet die folgende Tabelle:

Wasserschutzgebiet
JA NEIN
Häusliches Abwasser Keine Frist Keine Frist
Gewerbliches / Industrielles Abwasser bis 31.12.2020 bis 31.12.2020
(gem. Anhang der SüwVO Abw NRW)
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser
gem. SüwVO
Abw NRW
gem. SüwVO
Abw NRW

Alle betroffenen Eigentümer werden seitens der Entsorgungsbetriebe Wesseling etwa 2 Jahre vor Ablauf dieser Fristen schriftlich informiert.

Prüffrist verpasst?

Wenn Sie die Prüffrist verpasst haben, sollten Sie sich umgehend mit einem Sachkundigen in Verbindung setzen und die Prüfung durchführen lassen. Teilen Sie dies auch umgehend den Entsorgungsbetrieben mit, damit nach Terminablauf nicht direkt eine Ordnungsverfügung eingeleitet wird. Nicht oder nicht fristgerecht durchgeführte Funktionsprüfungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Geldbuße kann gemäß § 123 Absatz 3 Landeswassergesetz NRW bis zu 50.000,- € betragen.

Weitere nützliche Informationen

Die Entsorgungsbetriebe führen selbst keine Funktionsprüfungen privater Kanalhausanschlüsse durch.

Schließen Sie keine Haustürverträge ab

Die Entsorgungsbetriebe Wesseling haben niemanden zur Prüfung der privaten Kanalhausanschlüsse beauftragt. Von Haustürgeschäften dieser Art raten die Entsorgungsbetriebe ausdrücklich ab. Für entsprechende Dienstleistungen stehen Ihnen ortsansässige, qualifizierte Unternehmen mit Rat und Tat zur Verfügung. Prüfen Sie bitte, bevor Sie Ihren Kanalhausanschluss auf Dichtheit prüfen lassen, ob der Sachkundige des Unternehmens die amtlich geforderte Bescheinigung rechtswirksam ausstellen darf, d.h. in der Liste der Sachkundigen des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV) aufgeführt ist.

http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/

Kosten

Da sich jeder Anschluss anders darstellt kann eine Kostengröße hier nicht genannt werden. Es empfiehlt sich für eine mögliche Sanierung, rechtzeitig eine finanzielle Rücklage zu bilden. Es kann sich auch lohnen zu prüfen, inwieweit eine Versicherung diese Kosten übernimmt. Wenn Sie über dem Kanalhausanschluss z.B. die Garagenzufahrt oder den Garten umgestalten möchten, bietet es sich an, vorher den Kanal überprüfen zu lassen. Somit vermeiden Sie, dass Ihr neu gestalteter Garten möglicherweise wieder aufgerissen werden muss.

Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten

Gemäß BFH-Urteil VI R 1/13 vom 6.11.2001 I sind die Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung als Handwerkerleistung gem. § 35 a Abs. 3 EStG zu werten.

1. Bestehende Abwasserleitungen
Funktionsprüfung bestehender Abwasserleitungen

Die Abwasserleitungen eines Grundstückes tragen zum Wert des Gebäudes bzw. Objektes bei. Durch undichte bzw. defekte Abwasserleitungen kann sich der Wert Ihres Eigentums negativ verändern. Als Eigentümer sollte man immer daran interessiert sein, den Wert seiner Immobilie zu erhalten. Kennen Sie als Grundstückseigentümer den Zustand ihres Vermögens?

Weitere Informationen zu Funktionsprüfungen privater Hausanschlüsse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW erhalten Sie hier:

http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit/

Welche Prüfverfahren sind zugelassen?

Bei der Erstprüfung von bestehenden Abwasserleitungen kann nach folgenden Verfahren geprüft werden:

  • Optische Inspektion / Prüfung (TV-Untersuchung) (DIN EN 13508-2 und DIN 1986-30)
  • Drucklose Prüfung mit Wasser (DIN 1986-30)
  • Druckprüfung mit Wasser oder Luft (DIN EN 1610)
Wer darf eine Funktionsprüfung durchführen?

Für die Durchführung der Funktionsprüfung sind nur Sachkundige zugelassen, die zum Zeitpunkt der Funktionsprüfung auf der Liste des LANUV NRW aufgeführt sind. Von den Entsorgungsbetrieben Wesseling werden nur Prüfprotokolle der o.g. Sachkundigen anerkannt.

Bis wann muss die Prüfbescheinigung den Entsorgungsbetrieben vorliegen?

Wenn Sie eine Prüfung durchführen lassen müssen, ist die Bescheinigung zur Prüfung spätestens nach einem Monat bei den Entsorgungsbetrieben einzureichen. Der Bescheinigung ist ein Bestandslageplan oder eine Lageplanskizze beizufügen.

Bitte reichen Sie die Unterlagen auch ein, wenn das Ergebnis „nicht dicht“ lautet.

Muss die Prüfung wiederholt werden?

Nach Ablauf der Frist ist alle 30 Jahre (nach DIN 1986-30) eine Wiederholungsprüfung durchzuführen.

Was tue ich im Schadensfall?

Die verschiedenen Schadensbilder, die auftreten können, werden in Schadenskategorien eingeteilt:

Schadenskategorie A:

Starke Schäden – Sanierungszeitraum: kurzfristig (6 Monate)

Schadenskategorie B:

Mittelschwere Schäden – Sanierungszeitraum: 10 Jahre

Schadenskategorie C:

Geringe Schäden – Neue Beurteilung nach der nächsten regulären Wiederholungsprüfung

Als Anhaltspunkt stellt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) einen Bildreferenzkatalog zur Verfügung:

https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/wasser/abwasser/dichtheit/pdf/Bildreferenzkatalog_Private_Abwasserleitungen.pdf

Was muss ich tun, wenn ich etwas an meiner Abwasserleitung ändern möchte?

Grundsätzlich wird zwischen wesentlichen und unwesentlichen Änderungen unterschieden. Hierzu ist es erforderlich sich mit den Entsorgungsbetrieben abzustimmen. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.

2. Neue Abwasserleitungen
Funktionsprüfung neuer Abwasserleitungen

Wer privat ein Haus baut, sollte von Anfang an dem Thema Entwässerung genügend Beachtung schenken und sich intensiv mit der Grundstücksentwässerung auseinander setzen. Sind die Leitungen nicht vernünftig geplant oder nicht korrekt verlegt, drohen im Ernstfall Schäden an Gebäuden und Hausrat, die erhebliche Kosten verursachen können. Darum ist es zur Sicherung des Eigentums und des Kanalbetriebes unerlässlich, umgehend nach Errichtung eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.

Welche Prüfverfahren sind zugelassen?

Bei Neubau und Änderungen der Entwässerungsanlage ist eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft nach DIN EN 1610 das einzig zulässige Verfahren. Die Prüfung ist umgehend nach Errichtung der Abwasserleitung durchzuführen.

Wer darf eine Funktionsprüfung durchführen?

Für die Durchführung der Funktionsprüfung sind nur Sachkundige zugelassen, die zum Zeitpunkt der Funktionsprüfung auf der Liste des LANUV NRW aufgeführt sind. Von den Entsorgungsbetrieben Wesseling werden nur Prüfprotokolle der o.g. Sachkundigen anerkannt.

Bis wann muss die Prüfbescheinigung den Entsorgungsbetrieben vorliegen?

Das Ergebnis der Funktionsprüfung ist in der Prüfbescheinigung zu dokumentieren. Eine Kopie dieser Bescheinigung sowie Bestandsplan/Lageplanskizze und Prüfprotokoll sind den Entsorgungsbetrieben innerhalb eines Monats vorzulegen.

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Sebastian Ludyga

Technischer Leiter

Tel.: 02236 / 9442-32

Fax: 02236 / 9442-79

sludyga@wesseling.de

Julius Risse, Master of Engineering

Abwasserentsorgung, Kanalnetz und Kläranlagen

Tel.: 02236 / 9442-31

Fax: 02236 / 9442-79

jrisse@wesseling.de

Mirko Di Blasi, Bachelor of Engineering

Kanalbau

Tel.: 02236 / 9442-35

Fax: 02236 / 9442-79

mdiblasi@wesseling.de

Markus Kolter

Industriemeister

Leiter Kläranlagen

Tel.: 02236 / 94 90 42

Fax: 02236 / 94 90 43

mkolter-ebw@wesseling.de

oder

abwasserreinigungs-
anlagen@wesseling.de

Asel Al-Hashimi

Bachelor of Science

Grundstücksentwässerung, Kanalhausanschlüsse, Indirekteinleiter, Gartenwasserzähler und Niederschlagswasser-Versickerung

Tel.: 02236 / 9442-34

Fax: 02236 / 9442-79

aal-hashimi@wesseling.de

oder

Grundstuecks-
entwaesserung@wesseling.de

Michael Tillmanns

Staatl.-gepr. Tiefbautechniker

Kanalreinigung, Kanalinspektion und Kanalunterhaltung

Tel.: 02236 / 9442-33

Fax: 02236 / 9442-79

mtillmanns-ebw@wesseling.de

oder

Leitungsauskunft-Abwasser@wesseling.de

Ines Wick

Sachbearbeiterin

Tel.: 02236 / 94 42 30

Fax: 02236 / 94 42 79

iwick@wesseling.de

Ulrich Graf

Abwassermeister

Kläranlage

Tel.: 02236 / 94 90 42

Fax: 02236 / 94 90 43

ugraf-ebw@wesseling.de

oder

abwasserreinigungs-
anlagen@wesseling.de

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