Sehr geehrte Kunden,
seit dem 05.10.2025 gilt bei den Banken die sogenannte Empfängerprüfung, bei welcher der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN abgeglichen wird.
Bei Überweisungen geltend für die IBAN DE18 3705 0299 0132 0099 11 mit der Angabe des Zahlungsempfängers Entsorgungsbetriebe Wesseling kann der Hinweis auf die Empfängerprüfung ignoriert werden.
Überweisungen mit dem Zahlungsempfänger „Entsorgungsbetriebe Wesseling“ werden unserem vorgenannten Girokonto ordnungsgemäß gutgeschrieben.

