„Die Stadtwerke Wesseling werden die halbjährige Mehrwertsteuersenkung im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung ab 1. Juli voll an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben“, bestätigt der Kaufmännische Leiter, Ralf Jörg Böhmer. Für den Wasser- und Wärmeverbrauch im zweiten Halbjahr 2020 wird der vergünstigten Mehrwertsteuersatz auf Grund- und Verbrauchspreise weitergegeben.

Die Abwicklung für die Kundinnen und Kunden ist dabei gewohnt einfach: Diese müssen sich nicht bei den Stadtwerken melden, die Senkung des Mehrwertsteuersatzes wird automatisch auf der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt und ausgewiesen. Für die bis 30.06.2020 mitgeteilten Abschläge erfolgt keine umsatzsteuerliche Anpassung.

Im Parkhaus „Rathaus“ und im Wesselinger Stadtbus-Verkehr erfolgen jedoch keine Preisanpassungen. Der Verwaltungsaufwand für die Änderungen steht in keinem wirtschaftlichen Verhältnis. Bei den VRS-Fahrscheinen, die auch im städtischen Nahverkehr gelten, sind seitens des Verbunds keine Anpassungen geplant.

 

Ansprechpartner:

Bereich Kaufmännische Leitung

Herr Ralf Jörg Böhmer

Telefon 02236 944212