Mit dem Ende der Sommerferien rücken die Entsorgungsbetriebe Wesseling die Sicherheit der Schulwege im Stadtgebiet wieder verstärkt in den Fokus. Besonders Schulanfänger sind häufig kleiner als die Abfallbehälter und dadurch für andere Verkehrsteilnehmer schlecht sichtbar. Umso wichtiger ist ein umsichtiger Umgang mit der Bereitstellung von Abfällen.
Abfallgefäße und Abfälle dürfen am Tag der Abholung auf dem Gehweg bereitgestellt werden. Ist der Gehweg jedoch zu schmal oder gar nicht vorhanden, sind sie am äußersten Fahrbahnrand zu platzieren. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass Geh- und Radwege weiterhin gefahrlos passierbar bleiben. Besonders wichtig: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren – freie Sicht und ausreichend Platz sind daher unerlässlich.
Die Abfalltonnen dürfen nicht dauerhaft auf dem Gehweg stehen. Nach der Leerung sind sie unverzüglich zu entfernen. Nicht mitgenommene Abfälle müssen ebenfalls zeitnah beseitigt werden. Sollten bei der Abfuhr Verschmutzungen entstehen, ist der Abfallbesitzer verpflichtet, den Gehweg sowie gegebenenfalls die Fahrbahn zu reinigen.
Die Sicherheit der Schulwege ist ein gemeinschaftliches Anliegen und erfordert umsichtiges Handeln aller Beteiligten. Auch die beauftragten Entsorgungsunternehmen, die die Abfallgefäße entleeren, werden nochmals gezielt auf diese wichtigen Aspekte hingewiesen.