Gebühren und Satzungen
Abfallgebühren
Die Gebühren für die Abfallbeseitigung werden nach der Größe der grauen Tonne (Restmüllgefäß) bemessen.
Das bedeutet, je größer ein Gefäß ist, desto höher ist die Gebühr.
Wird mehr als eine graue Tonne zur Verfügung gestellt, erhöht sich selbstverständlich die Gebühr entsprechend.
Folgende Gebühren sind Jahrespreise für alle unsere Abfallbeseitigungsleistungen.
Seit dem 01.01.2024 gelten folgende Gebühren:
| Abfuhrintervall | Gefäßgröße in Liter |
Gebühren in Euro |
|---|---|---|
| 14-tägliche Abfuhr | 80 | 156,98 |
| 120 | 235,53 | |
| 240 | 471,05 | |
| 1.100 | 2.158,35 | |
| wöchentliche Abfuhr | 240 | 797,52 |
| 1.100 | 3.655,09 |
Diejenigen, die als Eigenkompostierer anerkannt sind, das heißt, dass sie alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Abfälle auch auf dem eigenen Grundstück verwerten, erhalten eine Minderung von 0,14 € je Liter Restmüllvolumen.
Ein orangefarbener Abfallsack (zulässiger Beistellsack zur Restabfalltonne) kostet 3,00 €. Hier finden sie die Verkaufsstellen für die orangefarbenen Abfallsäcke zur Entsorgung von zusätzlichem Restmüll.
Satzungen
Satzungen sind die „Spielregeln“, die zwischen der Gemeinde und ihren Einwohnern gelten. Im Zusammenhang mit Abfall gibt es in der Stadt Wesseling folgende Satzungen, die Sie sich von unserer Website herunterladen können:
Ansprechpartner
Abfallberatung
Nicole Köpke-Strauß
Tel.: 02236 / 9442-41
Fax: 02236 / 9442-78
nkoepke-strauss@wesseling.de
Ansprechpartner
in den Betriebszweigen Abfall, Straßenreinigung
Kathleen Gebsattel
Beschwerdemanagement
Abfallberatung
Tel.: 02236 / 9442-42
Fax: 02236 / 9442-78
kgebsattel@wesseling.de
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