w.u.tsch
ab mit dem Wasser

"w.u.tsch. – wasser und tschüss“
Entsorgungsbetriebe Wesseling starten Kampagne
Für Fachleute ist es kein Geheimnis, dass zwischen 60 und 80 Prozent der privaten Abwasserleitungen undicht sind. Alterung, Verschleiß, mangelnde Wartung, aber auch Planungsfehler und unsachgemäßer Einbau können die Ursache sein.
Mit defekten Abwasserleitungen besteht die Gefahr einer nicht unerheblichen Grundwasserverschmutzung. Deshalb schreibt das Landeswassergesetz (LWG) in seinem Paragraphen 61 a eine Dichtheitsprüfung von bestehenden privaten Abwasseranlagen bis spätestens zum 31.12.2015 vor. Solange dürfen allerdings die Hauseigentümer nicht warten, die Änderungen an ihren Abwasserleitungen durchführen. Wie bei Neuerstellungen muss die Dichtheitsprüfung dann bereits direkt nach Fertigstellung durchgeführt werden. Der Nachweis der Dichtheit muss sich auf sämtliche Schmutzwasserleitungen unterhalb des Kellerfundamentes (vom Bodeneinlauf) bis zum öffentlichen Kanal erstrecken.
Eine Dichtheitsprüfung soll von der jeweiligen Gemeinde/Stadt durch besondere Satzung auch vor dem 31.12.2015 verlangt werden, wenn Sanierungsmaßnahmen an den öffentlichen Abwasseranlagen vorgesehen sind. Das kommt insbesondere in Betracht, wenn Sanierungsmaßnahmen in offener Bauweise durchgeführt werden müssen, d.h. nach einem Straßenaufbruch, der zur Erneuerung des Straßenbelages führt.
Den für die Abwasserbeseitigung zuständigen Stellen obliegt es, die Grundstückseigentümer auf ihre Verpflichtung aufmerksam zu machen und zu beraten. Dieser Aufgabe stellen sich die Entsorgungsbetriebe Wesseling, denen in Wesseling die Abwasserbeseitigung obliegt.
Mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit wollen die Entsorgungsbetriebe Wesseling nicht nur gegen defekte private Abwasserleitungen vorgehen, sondern den Grundstückseigentümern die ihnen obliegende Verpflichtung der funktionsgerechten Sicherung ihrer Häuser gegen Rückstau aus dem öffentlichen Abwassernetz nahe bringen. Wie wichtig die Rückstausicherung ist, hat sich im Stadtgebiet Wesseling im letzten Jahr ergeben. Am 26. Juli 2008 ist im Stadtteil Keldenich ein außergewöhnliches Starkregenereignis aufgetreten. Die hieraus bedingte extreme Belastung des öffentlichen Kanalnetzes führte auch zu Rückstau in privaten Kanalhausanschlüssen. In zahlreiche Keller drang Wasser ein. Eine Bürgerbefragung hat ergeben, dass in nahezu allen Fällen keine funktionierende oder funktionsgerechte Rückstausicherung bestand.
Viele Bürger sind der Auffassung, dass in diesen Fällen die Träger der Abwasserbeseitigung für die Schäden aufkommen müssen. Das ist jedoch nicht der Fall. Nach den einschlägigen Rechtsvorschriften muss sich jeder Anschlussnehmer selbst gegen Rückstau des Abwassers aus dem öffentlichen Kanalnetz schützen. Auch die Gebäudeversicherung ist nicht zu Versicherungsleistungen verpflichtet, wenn der Eigenschutz fehlt.
Aufgrund der zahlreichen technischen Berührungspunkte empfehlen die Entsorgungsbetriebe Wesseling, die Überprüfung und den Einbau funktionsgerechter Rückstausicherungen sowie die Dichtheitsprüfung konzeptionell nicht voneinander zu trennen, sondern miteinander zu verbinden.
Mit einem eigenen Plakat wollen die Entsorgungsbetriebe die Grundstückseigentümer sensiblisieren. „w.u.tsch. – wasser und tschüss“ lautet die Überschrift, die Aufmerksamkeit erregen soll. „Gesundheit, Natur und Eigentum schützen bleibt klarste Sache der Welt“, vermittelt das Plakat die Botschaft der Wesselinger Entsorgungsbetriebe. Über www.wutsch.info werden diejenigen, die sich über das Internet informieren wollen, auf die Website der Entsorgungsbetriebe gelenkt, um Näheres zu erfahren. 

