Stadtwerke Wesseling

Entsorgungsbetriebe Wesseling

Kanalhaie unterwegs !

23.10.09

Immer wieder unseriöse Angebote.

Wie wir erfahren haben, klingeln Vertreter eines Unternehmens an der Haustür und bieten zu einem geringen Preis eine Untersuchung der Leitungen der privaten Abwasseranschlüsse mittels Spezialkamera an.

Hierbei wird der Anschein erweckt, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die innerhalb von wenigen Wochen zwingend durchzuführen ist.

Das ist falsch!

Richtig ist:

Wenn bisher keine Anhaltspunkte über vorhandene Schäden in der Abwasser-anschlussleitung vorliegen, gelten folgende Passagen des Landeswassergesetzes (LWG NRW):

"Der Eigentümer eines Grundstücks hat im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen.  

Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bei einer Änderung, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden.

Ergänzt wird der § 61 a Landeswassergesetz (LWG NRW) durch den Runderlass "Anforderungen an die Sachkunde für die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a LWG" des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (MUNLV).

Den Nachweis der Sachkunde stellen unabhängige Prüfinstitutionen fest.

"Diese unabhängigen Stellen führen selbständig Listen über Sachkundige, die zu einer landesweiten Liste zusammengeführt und den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden."

Diese kurzen Kernsätze aus dem § 61 a des LWG NRW
 und die Erläuterungen zum Runderlass des MUNLV sollen an dieser Stelle genügen, um den Bürgern Vorsicht und gesundes Misstrauen bei solchen Haustürgeschäften ans Herz zu legen.

Leider zeigte sich in der Vergangenheit immer wieder, dass solche Firmen nach der tatsächlich "billigen" Untersuchung mit der Kamera weitere dubiose Angebote zur Reinigung, Sanierung und Dichtheitsprüfung der Anschlussleitungen machen, die dann allerdings alles Andere als preisgünstig waren. Die Angebote und auch die Ausführung der angebotenen Leistungen ließen oft erhebliche Zweifel an der geforderten Sachkunde aufkommen.

Die Entsorgungsbetriebe Wesseling haben daher in ihrer Satzung ?Allgemeine Bedingungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling? (kurz: Anl. 1B der AB-Abwasser) Anforderungen an Firmen gestellt, die Leistungen im Zusammenhang mit der Grundstücksentwässerung ausführen wollen oder sollen.

Der Grundstückseigentümer darf also nur eine von den Entsorgungs-betrieben zugelassene Firma für Arbeiten an der Grundstücksent-wässerungsanlage beauftragen! Was im ersten Moment wie eine Bevormundung aussieht, dient letztlich nur dem Schutz der Grundstückseigentümer, die im Normalfall nicht in der Lage sind, die Sachkunde zu beurteilen.

Lassen Sie sich nicht von falschen Argumenten überreden, "die ganze Sache spiele sich im privaten Bereich ab und die Stadt habe hier keine Forderungen zu stellen."

Es steht jeder seriösen und sachkundigen Fachfirma offen, bei den Entsorgungsbetrieben Wesseling die Zulassung für Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen zu erwerben.

Bedenken Sie bitte, dass nur Dichtheitsprüfungen anerkannt werden, die von Sachkundigen ausgeführt und bescheinigt werden.

Die Entsorgungsbetriebe Wesseling raten daher dringend, sich vor einer Auftragserteilung über die zugelassenen Firmen im Stadtgebiet Wesseling zu informieren. (Derzeit zugelassene Firmen finden sie hier)

Weitere Auskünfte erteilen die Entsorgungsbetriebe Wesseling, Brühler Straße 95, 50389 Wesseling, Telefon 02236/9442-31, -32, -33, -34 und -35.

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