FAQ - Häufig an uns gestellte Fragen.
Eigentlich "vermasseln wir uns unser eigenes Geschäft", wenn wir Ihnen einige Einspartipps zum Thema (Ab)Wasser verraten. Trotzdem machen wir es gerne.
Zur Grundstücksentwässerung gehören alle Einrichtungen, die gebrauchtes oder überschüssiges Wasser (Niederschlagswasser) vom Grundstück entfernen.
Für die Abwasserableitung (Schmutz- und Niederschlagswasser) betreiben die Entsorgungsbetriebe Wesseling -Bereich Abwasser öffentliche Abwasseranlagen.
In der Abwassersatzung unter § 7 "Begrenzung des Benutzungsrechts" wird auf 2 Seiten genau geregelt, was nicht in das Abwasser darf. Sie sollten sich durchaus einmal diese Satzung ansehen (s. Rubrik Satzungen). Viele Dinge, die...


