Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte nicht als Restmüll (oder Sperrmüll) entsorgt werden (Symbol: durchgestrichene Mülltonne), sondern werden gesondert erfasst:
Ziele des Gesetzes sind Ressourcenschonung, Schadstoffentfrachtung und die Verhinderung illegaler Transporte.
Altbatterien und Altakkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, müssen Sie vor der Abgabe vom Altgerät trennen (Ausnahme: Geräte zur Wiederverwendung).
Batterien und Akkus können Sie an den Handel zurückgeben oder auch beim Schadstoffmobil abgeben.
Das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Elektro- und Elektronikaltgeräten liegt in der Eigenverantwortung des Endnutzers.
Seit dem 24.07.2016 gelten Rücknahmeverpflichtungen für große Einzel- und Onlinehändler:
Stationäre Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 m²
sowie Online-Händler mit einer Versand- und Lagerfläche für E-Geräte von mehr als 400 m²
müssen bei Neukauf eines entsprechenden Gerätes Ihr Altgerät zurücknehmen (1 : 1 Rücknahme).
Darüber hinaus müssen solche Händler Elektrokleingeräte (bei denen keine Abmessung größer als 25 cm ist) in haushaltsüblichen Mengen (fünf Altgeräte pro Geräteart) zurücknehmen, auch wenn Sie kein entsprechendes Gerät dort gekauft haben (0 : 1 Rücknahme).
› Tipp: Gemeinnützig tätige Vereine, wie z. B. "Lichtblick-Wesseling" führen gut erhaltene Geräte einer Wiederverwendung zu: Tel. 02236 84 29 18.